Stellungnahme zur Ktipp-Berichterstattung
In einem Artikel zum Schweizer Institut für Qualitätstests (SIQT) greift Ktipp am 8.5.24 drei Studien des SIQT auf, mit dem offensichtlichen Ziel, unsere Arbeit zu diskreditieren.
Die Behauptungen, die die Ktipp-Redaktion aufstellt, sind bewusst irreführend und teilweise falsch. Obwohl wir als Antwort auf eine entsprechende Ktipp-Anfrage die Fakten erläutert haben, die sich zudem ohnehin alle auf unserer Webseite befinden, wird weiter mit falschen und irreführenden Behauptungen agiert.
Auch weil wir ein Wettbewerber von Ktipp sind, ist diese Vorgehensweise sehr fragwürdig.
Hier beziehen wir Stellung zu den einzelnen Punkten, so dass sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann.
Ktipp schreibt:
Auf Werbeprospekten von Unternehmen findet sich oft das Siegel «Q» – es steht für Produkte, deren Qualität angeblich getestet wurde. Davon sollte man sich nicht täuschen lassen. Das Siegel beruht in erster Linie auf Umfragen und auf Selbstangaben der Firmen
Fakt ist:
Die Aussagen von Ktipp sind falsch und bewusst irreführend.
Das Q ist das Markenzeichen des SIQT, ein optisches Wiedererkennungsmerkmal. Was wir mit welcher Methodik untersuchen, steht immer transparent auf dem Siegel – mit Angabe einer öffentlich zugänglichen Quelle. SIQT untersucht meistens Dienstleistungen, sehr selten Produkte. Mit dem Siegel werden also auch nur sehr selten überhaupt einzelne Produkte ausgezeichnet. Wir behaupten auch nicht, Produkte getestet zu haben, wenn dies nicht der Fall war.
SIQT bedient sich mehrerer Methoden wie Expertenanalysen, Mystery Checks, Umfragen und Laboranalysen. Circa 50% unserer Studien basieren auf Expertenanalysen und Mystery Checks. Auch bei diesem methodischen Ansatz handelt es sich zweifelsfrei um „Tests“ – auch wenn Ktipp im Artikel fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken versucht, dass lediglich die Labor-Untersuchung physischer Produkte „Tests“ seien.
Die Aussagen sind umso erstaunlicher, als dass Ktipp sich selbst der Expertenanalyse methodisch bedient und dies dann „Test“ nennt – wie beispielsweise beim Ktipp-Test «Hausratversicherungen».
Umfragen (d.h. Befragungen von Kunden bzw. Nutzern) sind ein anerkanntes methodisches Vorgehen in der Marktforschung, um Rangfolgen zu bilden. Führen wir Umfragen durch, wird diese Methodik auch auf der entsprechenden Auszeichnung angegeben. Warum Ktipp dies kritisiert, ist höchst rätselhaft; denn Ktipp nutzt auch Umfragen als Methodik und vergibt Auszeichnungen in Siegelform, zum Beispiel zur Untersuchung von Krankenkassen. Dass hierbei nicht konkret untersucht wurde, ob bspw. die Tarife der Anbieter wirklich gut sind, ist offenkundig. Wir halten die so gewonnen Ergebnisse dennoch, in den Grenzen der angewendeten Methodik, für aussagekräftig und würden Ktipp dafür nicht kritisieren.
Nur auf Selbstangaben der Firmen beruhende Siegel vergeben wir nicht. Dies ist Ktipp bekannt und recht leicht über unsere Webseite erkennbar.
Was (Untersuchungsgegenstand) und wie (Methodik) untersucht wurde, steht gut lesbar auf jedem Siegel. In der von Ktipp gezeigten Werbung steht „Umfrage“ und „Kundenvotum Ware“ direkt auf dem Siegel. Dort ist auch gefettet ein Link enthalten, über den jeder Interessierte ganz einfach auf die Website des SIQT mit weiteren Details gelangt.
Ktipp schreibt:
Die Telecomfirma Salt zeigte sich Mitte April in einer Mitteilung erfreut über die Auszeichnung «Testsieger» im Bereich «Mobilfunkanbieter». Dazu bildete Salt ein Siegel mit einem grossen «Q» und einem Schweizerkreuz ab. Laut Salt vergab die «Unabhängige Schweizer Institut für Qualitätstests GmbH» das Siegel. (…) Im Fall von Salt handelt es sich laut Angaben auf der Internetseite des Instituts um einen Vergleich von «Angebotsspektrum, Transparenz und Tarifen». Der Kundendienst sei mit fünf Telefonaten «verdeckt getestet» worden. Über die Qualität des Salt-Netzes – etwa Datenübertragung und Zuverlässigkeit – sagt das Siegel nichts aus.
Fakt ist:
Die Aussagen von Ktipp sind korrekt, aber bewusst irreführend.
Der Test enthält keinen Netztest. Aber: Dies wird allerdings auch nirgendwo behauptet, wie dem Siegelzitat des Ktipp zu entnehmen ist. Insofern ist die Aussage korrekt, die zuständigen Redakteure können lesen. Die Darstellung von Ktipp ist aber bewusst irreführend gewählt.
In der Sache selbst: Die generische Aussagekraft von Netztests ist in vielen Ländern, besonders aber der Schweiz, eher gering. Hier kommt es auf den Mikrostandort an; eine schweizweite Aussage in Form eines Siegels („bestes Netz“) finden wir problematisch, weil sie den einzelnen Konsumenten in die Irre führen kann. Die von SIQT getesteten Aspekte sind dagegen für Konsumenten ebenfalls wichtig und – im Gegensatz zur Netzqualität – schweizweit gleichermassen zutreffend.
Nach unserem Wissen gibt Ktipp den eigenen Lesern gar keine Hilfestellung, was die Wahl von Mobilfunkunternehmen betrifft. Dies ist unverständlich.
Ktipp schreibt:
Auch der Discounter Lidl schmückt Prospekte oft mit Siegeln dieses Instituts. Die Auszeichnungen heissen etwa «1. Platz Brot & Backwaren» und «1. Platz Obst & Gemüse». Im Internet führt Lidl total sieben «Q»-Siegel auf, eines davon für den «besten Discounter». (…) Für die «Q»-Siegel bei Lidl wurden laut dem Institut «rund tausend» Kunden befragt – wozu, bleibt unklar. Das Siegel enthält keine Aussagen beispielsweise über die Qualität der Waren.
Fakt ist:
Die Aussagen von Ktipp sind falsch.
Erstens bleibt nicht unklar, wozu die Kunden befragt wurden: Zu Qualität, Auswahl und Preis. Das steht klar auf unserer Webseite. Das Siegel enthält den direkten Deeplink auf den Studienbericht.
Zweitens enthält das Siegel damit auch Aussagen über die Qualität der Ware. Da es sich um eine Befragung handelt, ist es die vom Kunden empfundene Qualität zu Frische und Geschmack. Zwar können Kundeneinschätzungen keinen Test organischer oder anorganischer Bestandteile ersetzen, sind aber dennoch gemeinhin akzeptierte Qualitätsaussagen.
Dass Ktipp selbst Umfragen durchführt, um Rangfolgen zu bilden und Siegel zu vergeben, wurde bereits oben erwähnt.
Ktipp schreibt:
Andere Siegel des «Schweizer Instituts» stützen sich auf Selbstdeklarationen der Unternehmen.
Fakt ist:
Die Aussagen des Ktipp sind bewusst irreführend.
SIQT vergibt Siegel, bei denen der erste Schritt der Analyse Eigenangaben des Unternehmens sind. Dies ist im Bereich „Arbeitgeber“ der Fall. Diesem ersten Schritt folgen weitere Schritte im Prüfungsprozess, u.a. auch die teilweise Prüfung der Angaben im Fragebogen.
Die Angaben der Firmen machen 30% des Gesamtergebnisses aus und werden stichprobenartig durch öffentliche Informationen (insbesondere Stellenanzeigen und Arbeitgeberportale) geprüft. 70% des Endergebnisses basieren auf einer verdeckten, objektiven Prüfung durch SIQT. Die Zertifizierung ist ein Jahr gültig.
Zertifizierungen basieren grundsätzlich auf Eigenangaben, die dann stichprobenhaft geprüft werden. Jedes Unternehmen, welches durch Dritte auf die Erfüllung von Normen, wie bspw. ISO9001, geprüft wurde, kennt diesen Vorgang. Andere Zertifizierungen sind meist 3 Jahre gültig.
Ktipp schreibt:
Firmensitz des «Schweizer Instituts für Qualitätstests» ist eine Briefkastenadresse in Zürich, an der über 40 weitere Unternehmen gemeldet sind. Sie haben als Ansprechpartnerin eine Rechtsanwältin, die ihr Büro an dieser Adresse hat.…
Bundesstelle prüft rechtliche Schritte
Fakt ist:
SIQT hat keinen Publikumsverkehr. Alle Mitarbeiter arbeiten vollständig im Homeoffice, viele Dienstleistungen werden durch Dritte erbracht (Felddienstleister, Labore). Es gibt keinen Grund für ein physisches Büro. Insofern arbeitet SIQT mit einem Virtual Office, wie unzählige Firmen aus unterschiedlichsten Branchen auch.
Wir sind überzeugt, alle Kriterien der „Swissness“ zu erfüllen. Dies wurde bisher auch nicht in Zweifel gezogen. Wir nehmen den Beitrag von Ktipp aber gerne zum Anlass, dies nochmals zu überprüfen.