Stellungnahme zur Ktipp und Saldo-Berichterstattung
Nachdem Ktipp bereits im Jahr 2024 versucht hat (siehe unten), das SIQT (wir sind ein direkter Wettbewerber zu Ktipp, Saldo, KGeld etc.) zu diskreditieren, schreibt nun der gleiche Redakteur, Christian Bütikofer, seinen eigenen Artikel aus dem Jahr 2024 ab und postet ihn am 13.3.26 erneut im Saldo. Das ist effizient.
Gut für Bütikofer ist, dass die Konsumenteninfo AG noch weitere Zeitschriften hat. Da lässt sich unter dem Deckmantel des Journalismus leicht weiteres Honorar einstreichen.
Überhaupt scheint „Journalist“ Bütikofer eher der Mann fürs Grobe zu sein. Bereits 2017 wurde ihm vom Schweizer Presserat bescheinigt, durch Verletzung der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ unsauber zu arbeiten.
Konsequent hat Bütikofer im Vorfeld des Saldo-Artikels auch nicht recherchiert, sondern gegenüber unseren Kunden falsche Tatsachen verbreitet. Diesmal setzen wir ein deutliches Zeichen gegen dieses strafbare Handeln und werden ihn anzeigen. Ebenso wird eine Unterlassungsklage gegen die Konsumenteninfo AG folgen.
Zu den Fakten
### Ktipp / Saldo schreibt mit Hinweis auf Kunden, die unsere Siegel nutzen:
Auf der ersten Seite ist der Hinweis aufgedruckt, der Discounter sei «Branchenchampion 2025» bei der «Kundenzufriedenheit». Darunter ist der Buchstabe Q abgebildet. Darüber heisst es: «SIQT Schweizer Institut für Qualitätstests GmbH».
Fakt ist:
Diese Beschreibung des Siegels ist zwar sehr merkwürdig, aber korrekt. Was der Redakteur lesen kann, können auch die Verbraucher lesen. Es wird nichts von „Produkttests“ gesagt. Der explizite Gegenstand des Siegels, von Bütikofer richtig erkannt, ist „Kundenzufriedenheit“.
Bütikofer erklärt dann weiter, dass es sich (in dem Fall) nicht um Tests handelt, sondern um eine Umfrage. Auch dies steht auf dem Siegel, obwohl zusätzlich klar ist, dass man das subjektive Gefühl von „Kundenzufriedenheit“ nicht mit objektiven Tests ermitteln kann. Man möchte an dieser Stelle dem Papier, auf dem dies gedruckt steht, mehr Inhalt wünschen.
Dass gezielte Ungenauigkeit bei Bütikofer und der Konsumenteninfo System hat, erkennt man dann in der Zwischenüberschrift: „Hinter dem Q-Label stehen keine unabhängigen Tests“.
- Erstens handelt es sich nicht um Tests (richtige Teilaussage, niemand behauptet aber etwas anderes), sondern um Umfragen, zweitens aber sind diese Umfragen sehr wohl neutral und unabhängig (irreführende Teilaussage). Alle Analysen, egal in welcher Form wir (SIQT) sie machen, sind UNABHÄNGIG.
- Zweitens handelt es sich bei dem von Saldo gezeigten Siegel nicht um unser Q-Label. Bei unserem Q-Label ist das Q viel größer und es wird tatsächlich nahezu ausschließlich für unabhängige Tests genutzt. Ein Beispiel dafür findet sich hier.
### Ktipp / saldo schreibt
Andere Siegel des Schweizer Instituts stützen sich auf Selbstdeklarationen der Unternehmen.
Fakt ist:
Diese falsche Behauptung stammt 1:1 aus dem Jahr 2024, unsere Antwort dazu finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
### Saldo greift erstaunlicherweise auch wieder das Thema „Swissness“ auf, aber möglichst nebulös.
Fakt ist:
Die vollkommen substanzlose, aber offensichtlich auf die Verursachung von Schaden ausgerichtete Berichterstattung von Saldo hat einen einfachen Grund. Wir zitieren aus dem Schreiben von Karl Kümin, Rechtsbeistand der Konsumeninfo AG, an unseren Rechtsanwalt:
„Es hat sich gezeigt, dass das Thema Swissness für einen Beitrag nicht relevant ist. Wir haben somit nicht vor, die Frage der Swissness zu thematisieren.“
Der Konsumenteninfo war und ist also vollkommen klar, dass SIQT ein Schweizer Institut ist („Swissness“ also kein Thema ist). Dennoch wird auf den Firmensitz von SIQT, ein virtuelles Büro, angespielt, um dann gleich – inhaltlich sinnentleert, aber mit dem Unterton einer Verschwörung – den Schweizer Geschäftsführer und die deutsche Muttergesellschaft zu erwähnen.
Tatsächlich kann man sich nur wundern, dass derartige Null-Inhalte Eingang in Saldo finden.
Konsequent im Sinne gestörter Eigenwahrnehmung lautet die Geschäftsadresse von Saldo auf https://www.saldo.ch/kontakt dann auch: saldo, Postfach, 8024 Zürich. Das ist noch weniger als ein virtuelles Büro.
Und so geht es weiter: Saldo „testet“ in dieser Ausgabe genau zwei Produktgruppen: Softshelljacken und Putzsteine. In der Rubrik „So hat Saldo getestet“ heisst es dann beide Male: „Ein Labor aus Deutschland untersuchte für Saldo…“. Man fragt sich, warum die Konsumenteninfo keine Schweizer Labore beauftragt.
Es steht zu vermuten, dass KTipp / saldo kein Schweizer Kreuz führt weil es eben dies nicht darf: Die wesentliche Wertschöpfung von KTipp, Saldo, KGeld und Co. wird scheinbar in Deutschland erbracht.
Stellungnahme zum Artikel aus dem Jahr 2024
In einem Artikel zum Schweizer Institut für Qualitätstests (SIQT) greift Ktipp am 8.5.24 drei Studien des SIQT auf, mit dem offensichtlichen Ziel, unsere Arbeit zu diskreditieren.
Die Behauptungen, die die Ktipp-Redaktion aufstellt, sind bewusst irreführend und teilweise falsch. Obwohl wir als Antwort auf eine entsprechende Ktipp-Anfrage die Fakten erläutert haben, die sich zudem ohnehin alle auf unserer Webseite befinden, wird weiter mit falschen und irreführenden Behauptungen agiert.
Auch weil wir ein Wettbewerber von Ktipp sind, ist diese Vorgehensweise sehr fragwürdig.
Hier beziehen wir Stellung zu den einzelnen Punkten, so dass sich der Leser selbst eine Meinung bilden kann.
Ktipp schreibt:
Auf Werbeprospekten von Unternehmen findet sich oft das Siegel «Q» – es steht für Produkte, deren Qualität angeblich getestet wurde. Davon sollte man sich nicht täuschen lassen. Das Siegel beruht in erster Linie auf Umfragen und auf Selbstangaben der Firmen
Fakt ist:
Die Aussagen von Ktipp sind falsch und bewusst irreführend.
Das Q ist das Markenzeichen des SIQT, ein optisches Wiedererkennungsmerkmal. Was wir mit welcher Methodik untersuchen, steht immer transparent auf dem Siegel – mit Angabe einer öffentlich zugänglichen Quelle. SIQT untersucht meistens Dienstleistungen, sehr selten Produkte. Mit dem Siegel werden also auch nur sehr selten überhaupt einzelne Produkte ausgezeichnet. Wir behaupten auch nicht, Produkte getestet zu haben, wenn dies nicht der Fall war.
SIQT bedient sich mehrerer Methoden wie Expertenanalysen, Mystery Checks, Umfragen und Laboranalysen. Circa 50% unserer Studien basieren auf Expertenanalysen und Mystery Checks. Auch bei diesem methodischen Ansatz handelt es sich zweifelsfrei um „Tests“ – auch wenn Ktipp im Artikel fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken versucht, dass lediglich die Labor-Untersuchung physischer Produkte „Tests“ seien.
Die Aussagen sind umso erstaunlicher, als dass Ktipp sich selbst der Expertenanalyse methodisch bedient und dies dann „Test“ nennt – wie beispielsweise beim Ktipp-Test «Hausratversicherungen».
Umfragen (d.h. Befragungen von Kunden bzw. Nutzern) sind ein anerkanntes methodisches Vorgehen in der Marktforschung, um Rangfolgen zu bilden. Führen wir Umfragen durch, wird diese Methodik auch auf der entsprechenden Auszeichnung angegeben. Warum Ktipp dies kritisiert, ist höchst rätselhaft; denn Ktipp nutzt auch Umfragen als Methodik und vergibt Auszeichnungen in Siegelform, zum Beispiel zur Untersuchung von Krankenkassen. Dass hierbei nicht konkret untersucht wurde, ob bspw. die Tarife der Anbieter wirklich gut sind, ist offenkundig. Wir halten die so gewonnen Ergebnisse dennoch, in den Grenzen der angewendeten Methodik, für aussagekräftig und würden Ktipp dafür nicht kritisieren.
Nur auf Selbstangaben der Firmen beruhende Siegel vergeben wir nicht. Dies ist Ktipp bekannt und recht leicht über unsere Webseite erkennbar.
Was (Untersuchungsgegenstand) und wie (Methodik) untersucht wurde, steht gut lesbar auf jedem Siegel. In der von Ktipp gezeigten Werbung steht „Umfrage“ und „Kundenvotum Ware“ direkt auf dem Siegel. Dort ist auch gefettet ein Link enthalten, über den jeder Interessierte ganz einfach auf die Website des SIQT mit weiteren Details gelangt.
Ktipp schreibt:
Die Telecomfirma Salt zeigte sich Mitte April in einer Mitteilung erfreut über die Auszeichnung «Testsieger» im Bereich «Mobilfunkanbieter». Dazu bildete Salt ein Siegel mit einem grossen «Q» und einem Schweizerkreuz ab. Laut Salt vergab die «Unabhängige Schweizer Institut für Qualitätstests GmbH» das Siegel. (…) Im Fall von Salt handelt es sich laut Angaben auf der Internetseite des Instituts um einen Vergleich von «Angebotsspektrum, Transparenz und Tarifen». Der Kundendienst sei mit fünf Telefonaten «verdeckt getestet» worden. Über die Qualität des Salt-Netzes – etwa Datenübertragung und Zuverlässigkeit – sagt das Siegel nichts aus.
Fakt ist:
Die Aussagen von Ktipp sind korrekt, aber bewusst irreführend.
Der Test enthält keinen Netztest. Aber: Dies wird allerdings auch nirgendwo behauptet, wie dem Siegelzitat des Ktipp zu entnehmen ist. Insofern ist die Aussage korrekt, die zuständigen Redakteure können lesen. Die Darstellung von Ktipp ist aber bewusst irreführend gewählt.
In der Sache selbst: Die generische Aussagekraft von Netztests ist in vielen Ländern, besonders aber der Schweiz, eher gering. Hier kommt es auf den Mikrostandort an; eine schweizweite Aussage in Form eines Siegels („bestes Netz“) finden wir problematisch, weil sie den einzelnen Konsumenten in die Irre führen kann. Die von SIQT getesteten Aspekte sind dagegen für Konsumenten ebenfalls wichtig und – im Gegensatz zur Netzqualität – schweizweit gleichermassen zutreffend.
Nach unserem Wissen gibt Ktipp den eigenen Lesern gar keine Hilfestellung, was die Wahl von Mobilfunkunternehmen betrifft. Dies ist unverständlich.
Ktipp schreibt:
Auch der Discounter Lidl schmückt Prospekte oft mit Siegeln dieses Instituts. Die Auszeichnungen heissen etwa «1. Platz Brot & Backwaren» und «1. Platz Obst & Gemüse». Im Internet führt Lidl total sieben «Q»-Siegel auf, eines davon für den «besten Discounter». (…) Für die «Q»-Siegel bei Lidl wurden laut dem Institut «rund tausend» Kunden befragt – wozu, bleibt unklar. Das Siegel enthält keine Aussagen beispielsweise über die Qualität der Waren.
Fakt ist:
Die Aussagen von Ktipp sind falsch.
Erstens bleibt nicht unklar, wozu die Kunden befragt wurden: Zu Qualität, Auswahl und Preis. Das steht klar auf unserer Webseite. Das Siegel enthält den direkten Deeplink auf den Studienbericht.
Zweitens enthält das Siegel damit auch Aussagen über die Qualität der Ware. Da es sich um eine Befragung handelt, ist es die vom Kunden empfundene Qualität zu Frische und Geschmack. Zwar können Kundeneinschätzungen keinen Test organischer oder anorganischer Bestandteile ersetzen, sind aber dennoch gemeinhin akzeptierte Qualitätsaussagen.
Dass Ktipp selbst Umfragen durchführt, um Rangfolgen zu bilden und Siegel zu vergeben, wurde bereits oben erwähnt.
Ktipp schreibt:
Andere Siegel des Schweizer Instituts stützen sich auf Selbstdeklarationen der Unternehmen.
Fakt ist:
Die Aussagen des Ktipp sind bewusst irreführend.
SIQT vergibt Siegel, bei denen der erste Schritt der Analyse Eigenangaben des Unternehmens sind. Dies ist im Bereich „Arbeitgeber“ der Fall. Diesem ersten Schritt folgen weitere Schritte im Prüfungsprozess, u.a. auch die teilweise Prüfung der Angaben im Fragebogen.
Die Angaben der Firmen machen 30% des Gesamtergebnisses aus und werden stichprobenartig durch öffentliche Informationen (insbesondere Stellenanzeigen und Arbeitgeberportale) geprüft. 70% des Endergebnisses basieren auf einer verdeckten, objektiven Prüfung durch SIQT. Die Zertifizierung ist ein Jahr gültig.
Zertifizierungen basieren grundsätzlich auf Eigenangaben, die dann stichprobenhaft geprüft werden. Jedes Unternehmen, welches durch Dritte auf die Erfüllung von Normen, wie bspw. ISO9001, geprüft wurde, kennt diesen Vorgang. Andere Zertifizierungen sind meist 3 Jahre gültig.
Ktipp schreibt:
Firmensitz des «Schweizer Instituts für Qualitätstests» ist eine Briefkastenadresse in Zürich, an der über 40 weitere Unternehmen gemeldet sind. Sie haben als Ansprechpartnerin eine Rechtsanwältin, die ihr Büro an dieser Adresse hat.…
Bundesstelle prüft rechtliche Schritte
Fakt ist:
SIQT hat keinen Publikumsverkehr. Alle Mitarbeiter arbeiten vollständig im Homeoffice, viele Dienstleistungen werden durch Dritte erbracht (Felddienstleister, Labore). Es gibt keinen Grund für ein physisches Büro. Insofern arbeitet SIQT mit einem Virtual Office, wie unzählige Firmen aus unterschiedlichsten Branchen auch.
Zu keiner Zeit war eine Rechtsanwältin Ansprechpartnerin für die SIQT. Die Geschäftsführer der SIQT sind dem Handelsregister und dem Impressum auf dieser Webseite zu entnehmen. Dieser eine Klick war für die Redakteure von Ktipp vermutlich zu viel.
Wir erfüllen alle rechtlichen Kriterien, insbesondere auch zur „Swissness“. Dies wurde bisher auch nicht in Zweifel gezogen. Nach dem „Beitrag“ von Ktipp haben wir dies auch erneut prüfen lassen.
Ktipp behauptet weiter:
Wenn Ktipp-Testsiegel gegen Gebühren lizenziert werden können, erfolge dies nur zur Finanzierung der eigenen Tests. Alle durch Ktipp durchgeführten Tests seien neutral.
Fakt ist:
Dass kostenpflichtige Lizenzen für Testsiegel nur zur Finanzierung der Tests von Ktipp dienen, ist keine haltbare Aussage. Die Einnahmen dienen genauso zur Kostendeckung der Druckkosten, der Redakteure, des Büros etc. Die von Ktipp gewählte Formulierung ist eine Art internationaler Standard, der als Begründung angeführt wurde, als diverse Testinstitute wie die deutsche Stiftung Warentest anfingen, hohe Lizenzgebühren für ihre Testsiegel zu erheben. Die Aussage ist irreführend.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, gibt es international Standards, denen Ktipp bzw. der Konsumenteninfo-Verlag nicht folgen.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, lassen einzelne Testinstitute bspw. keine Anzeigenwerbung in ihren Zeitschriften zu. Denn Anzeigenwerbung ist im Vergleich zu einzelnen Testsiegeln deutlich teurer. Anzeigenkunden könnten also ganz erheblichen Druck auf den Verlag und die Inhalte der Zeitschrift ausüben. Im Ktipp kostet eine Anzeige (1/1; 1 Seite) mehr als 22.000 CHF, Kampagnen haben schnell ein substantielles Volumen. Interessenskonflikte mit Werbekunden, deren Produkte man testet, entstehen so sehr schnell.
Wenn internationale Testinstitute Testsiegel lizenzieren oder Anzeigenwerbung in den eigenen Zeitschriften verkaufen, ist es Best-Practice, einen unabhängigen Vermarkter einzuschalten. Damit lassen sich Interessenskonflikte zumindest reduzieren. Auch hier wählt Ktipp einen hauseigenen Vermarkter, der dem Verleger selbst gehört. Offensichtlich unterbleiben prozessuale Anstrengungen, um die eigene Neutralität ernsthaft zu untermauern.
Ironischerweise ist die Adresse des Ktipp-Vermarkters ein Briefkasten (Postfach 75, 8024 Zürich).