Arten der Krankenversicherung in der Schweiz
Eine Krankenversicherung ist für Schweizer verpflichtend. Familienmitglieder sind einzeln zu versichern, Kinder spätestens drei Monate nach der Geburt. Jeder Schweizer muss sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern und einen KVG-Tarif für die Grundsicherung abschließen. Für Erwerbstätige in der Schweiz, die im Ausland wohnen oder nur kurzfristig in der Schweiz sind, können Sonderregelungen gelten.
Wichtige ergänzende private Krankenversicherungen
Der gewählte KVG-Tarif kann durch private Versicherungen ergänzt werden, die auch bei anderen Versicherern abgeschlossen werden können. Dabei gibt es mehrere Ergänzungen, die man individuell aber auch gemeinsam wählen kann:
- Spitalversicherung: Deckt Zusatzkosten bzw. gewährt zusätzliche Vorteile im Falle eines notwendigen Spitalaufenthaltes
- Ambulante Versicherung: Deckt Kosten für Behandlungen ab oder erhöht die Zuzahlung bei Behandlungen, Services oder Produkten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt sind.
- Zahnzusatzversicherung: Deckt Kosten für Zahn- oder Kieferbehandlungen ab oder erhöht die Zuzahlung bei Behandlungen, Services oder Produkten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt sind.
- (Private) Unfallversicherung: Deckt (zusätzliche) Kosten bei Unfällen ab; Angestellte sind im Regelfall mind. über die obligatorische Unfallversicherung durch den Arbeitgeber abgesichert
Unfallversicherung: Obligatorisch durch den Arbeitgeber
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist für Schweizer Arbeitgeber verpflichtend (ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche), die damit Ihre Arbeitnehmer absichern. Die obligatorische Unfallversicherung deckt Berufsunfälle (BU), Nichtberufsunfälle (NBU) und Berufskrankheiten ab. Arbeitslose sind über die Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) versichert. Selbständige oder Nicht-Erwerbstätige müssen sich dagegen privat gegen Unfälle versichern, was jedoch nicht obligatorisch ist. Und auch Erwerbstätige können sich zusätzlich gegen Unfälle versichern. Dann kommt eine private Unfallversicherung in Betracht.
Die Prämien der obligatorischen Versicherung sind vom Arbeitgeber zu tragen. Davon ausgenommen ist der Teil der Prämie für NBU, der an die Arbeitnehmer weitergegeben werden kann. Viele Arbeitgeber tragen diesen Teil jedoch ebenfalls.
Die Abredeversicherung führt dabei die obligatorische Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers fort (bis zu sechs Monate), aber auf Ihre Kosten und ggfs. durch einen anderen Versicherer. Dies ist sinnvoll für kurzfristige Auszeiten oder einen Jobwechsel.
Auch für Arbeitgeber wichtig
Aus Arbeitgebersicht gibt es zudem Krankentaggeldversicherungen, mit denen sich der Arbeitgeber für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall von Mitarbeitern absichern kann.
Sie müssen obligatorisch Unfallversicherungen für ihre Angestellten abschliessen, können dabei aber auch Zusatzleistungen wählen, die den eigenen Arbeitnehmern zugute kommen.
SIQT führt zahlreiche Tests und Analysen zu Angeboten der Krankenversicherung in der Schweiz durch. Hier finden Sie eine Auswahl von Tests und Analysen
Test von Krankenversicherungen 2022
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